Die Stiftungsidee ist Jahrtausende alt und findet sich bereits in der Antike. Auch im deutschsprachigen Raum sind Menschen seit Jahrhunderten von der Idee fasziniert, mit einer Stiftung aktuelle und zukünftige gesellschaftliche Herausforderungen – auch über den eigenen Tod hinaus – nachhaltig positiv zu beeinflussen. Was aber bedeutet ‚stiften‘ eigentlich? Was ist eine Stiftung?
Stiftungszweck
Jede Stiftung wird von drei Säulen getragen: Dem guten Zweck, dem Stiftungsvermögen und der Stiftungsorganisation. Die erste Säule ist selbstverständlich der gute Zweck. Wie heißt es so schön in der Satzung der Stiftung Christuskirche? Die Errichtung der Stiftung entspringt der Verantwortung, die Christuskirche als besonderen Ort des Glaubens und das gemeindliche Leben auch in Zukunft und für kommende Generationen zu erhalten und würdig zu gestalten. Die Stiftung kommt ausschließlich der Gemeinde Christuskirche zu Gute.
Stiftungsvermögen
Wie kann dieser gute Zweck aber erreicht werden? Damit sind wir bei der zweiten Säule einer Stiftung: dem Stiftungsvermögen. Dieses muss mindestens 50.000 € betragen und darf nicht angetastet werden. Der Zweck wird allein aus den Erträgen des Stiftungsvermögens erreicht, z.B. aus den Zinsen, die das Vermögen abwirft. Die Stiftung ist also auf eine lange Zeit (um das Wort ‚Ewigkeit‘ zu vermeiden) angelegt. Hier unterscheidet sich die Zustiftung von einer Spende. Während Ihre Spende direkt für einen bestimmten Zweck verwendet werden muss, soll das gestiftete Vermögen beständig und auf Dauer Gutes bewirken.
Stiftungsvorstand
Und wer entscheidet, wie die Erträge verwendet werden? Hier ist die dritte Säule angesprochen: die Organisation. Die Stiftung Christuskirche hat einen Vorstand, der über die Verwendung entscheidet. Dieser Vorstand wird durch den Kirchenvorstand der Gemeinde gewählt und kontrolliert und auch durch die kirchliche Aufsicht überwacht. Damit ist die ordnungsgemäße Verwaltung gesichert.
Wie kann man stiften
Wer kann stiften? Jeder, der Verantwortung für den Bestand und das geistliche Leben der Christuskirche in Neuhausen übernehmen möchte. Jeder, der überzeugt ist, dass es sinnvoll ist, für einen guten Zweck einen Vermögensstock aufzubauen. Jeder, der langfristig das evangelische Leben in unserer Gemeinde sichern will.
Stiftungen sind zu Lebzeiten oder testamentarisch möglich, und es kann prinzipiell jeder Betrag gestiftet werden. Im Hinblick auf die Besonderheit des Stiftungsakts ist unseres Erachtens eine gewisse ‚Mindeststückelung‘ sinnvoll. Wir haben hierfür einen Betrag von 500 € ins Auge gefasst. Doch auch für kleinere Beträge in Form einer Spende wird die Stiftung dankbar sein.
Steuerliche Aspekte
Zuletzt: Steuerliche Aspekte werden sicherlich nicht der vorrangige Aspekt für eine Zustiftung sein. Trotzdem sei darauf hingewiesen, dass eine Zustiftung steuerlich gefördert wird.
Beratung
Sie haben Fragen zur Stiftung Christuskirche? Sie wollen wissen, wie Sie die Stiftung unterstützen können oder Sie brauchen genauere Beratung? Fragen Sie uns!
Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zur Stiftung
Dr. Gotthard von Czettritz
Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Christuskirche
Telefon: 0179 – 294 4590
E-Mail an Dr. von Czettritz senden
Ansprechpartner für steuerrechtliche Fragen
Rechtsanwalt Dr. Christian Kranjcic
Stellv. Vorsitzender des Vorstands
E-Mail an Christian Kranjcic senden