10:00 Uhr | Stephanuskirche | Kindertag im Jugendhaus
18:00 Uhr | Christuskirche | Beichtgottesdienst
08:30 Uhr | Christuskirche | Klinikgottesdienst
09:30 Uhr | Stephanuskirche | Gottesdienst
10:00 Uhr | Christuskirche | Konfirmation III
10:00 Uhr | Christuskirche | Ladengottesdienst
14:00 Uhr | Christuskirche | Kreativ mit Nadel+Faden
15:15 Uhr | Christuskirche | Borstei-Treff
14:00 Uhr | Christuskirche | Seniorenclub
10:30 Uhr | Christuskirche | Seniorengymnastik
19:30 Uhr | Stephanuskirche | Kirchenvorstandssitzung
19:30 Uhr | Christuskirche | Kirchenvorstand
19:30 Uhr | Christuskirche | Meditation
19:30 Uhr | Christuskirche | Frauenrunde
10:00 Uhr | Stephanuskirche | Probe: Bachkantate zum Mitsingen
Rechtanwalt Christian Kranjcic ist der Vorsitzende des Vorstandes der Stiftung Christuskirche. Er erklärt Idee und Konzept der Stiftung.
Die Stiftungsidee ist Jahrtausende alt und findet sich bereits in der Antike. Auch im deutschsprachigen Raum sind Menschen seit Jahrhunderten von der Idee fasziniert, mit einer Stiftung aktuelle und zukünftige gesellschaftliche Herausforderungen – auch über den eigenen Tod hinaus – nachhaltig positiv zu beeinflussen. Was aber bedeutet ‚stiften‘ eigentlich? Was ist eine Stiftung?
Jede Stiftung wird von drei Säulen getragen: Dem guten Zweck, dem Stiftungsvermögen und der Stiftungsorganisation. Die erste Säule ist selbstverständlich der gute Zweck. Wie heißt es so schön in der Satzung der Stiftung Christuskirche? Die Errichtung der Stiftung entspringt der Verantwortung, die Christuskirche als besonderen Ort des Glaubens und das gemeindliche Leben auch in Zukunft und für kommende Generationen zu erhalten und würdig zu ge-stalten. Die Stiftung kommt ausschließlich der Gemeinde Christuskirche zu Gute.
Wie kann dieser gute Zweck aber erreicht werden? Damit sind wir bei der zweiten Säule einer Stiftung: dem Stiftungsvermögen. Dieses muss mindestens 50.000 € betragen und darf nicht angetastet werden. Der Zweck wird allein aus den Erträgen des Stiftungsvermögens erreicht, z.B. aus den Zinsen, die das Vermögen abwirft. Die Stiftung ist also auf eine lange Zeit (um das Wort ‚Ewigkeit‘ zu vermeiden) angelegt. Hier unterscheidet sich die Zustiftung von einer Spende. Während Ihre Spende direkt für einen bestimmten Zweck verwendet werden muss, soll das gestiftete Vermögen beständig und auf Dauer Gutes bewirken.
Und wer entscheidet, wie die Erträge verwendet werden? Hier ist die dritte Säule angesprochen: die Organisation. Die Stiftung Christuskirche hat einen Vorstand, der über die Verwendung entscheidet. Dieser Vorstand wird durch den Kirchenvorstand der Gemeinde gewählt und kontrolliert und auch durch die kirchliche Aufsicht überwacht. Damit ist die ordnungsgemäße Verwaltung gesichert.
Wer kann stiften? Jeder, der Verantwortung für den Bestand und das geistliche Leben der Christuskirche in Neuhausen übernehmen möchte. Jeder, der überzeugt ist, dass es sinnvoll ist, für einen guten Zweck einen Vermögensstock aufzubauen. Jeder, der langfristig das evangelische Leben in unserer Gemeinde sichern will.
Stiftungen sind zu Lebzeiten oder testamentarisch möglich, und es kann prinzipiell jeder Betrag gestiftet werden. Im Hinblick auf die Besonderheit des Stiftungsakts ist unseres Erachtens eine gewisse ‚Mindeststückelung‘ sinnvoll. Wir haben hierfür einen Betrag von 500 € ins Auge gefasst. Doch auch für kleinere Beträge in Form einer Spende wird die Stiftung dankbar sein.
Zuletzt: Steuerliche Aspekte werden sicherlich nicht der vorrangige Aspekt für eine Zustiftung sein. Trotzdem sei darauf hingewiesen, dass eine Zustiftung steuerlich gefördert wird.
Christian Kranjcic
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Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zur Stiftung
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Kontakt | Impressum
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Stephanuskirche, Nibelungenstr. 51, 80639 München, Tel. (0 89) 171 45 00, pfarramt@stephanuskirche.de
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