08:30 Uhr | Christuskirche | Klinikgottesdienst
09:30 Uhr | Stephanuskirche | Gottesdienst
10:00 Uhr | Christuskirche | Kantatengottesdienst mit Installationen
14:00 Uhr | Christuskirche | Seniorenclub
10:30 Uhr | Christuskirche | Seniorengymnastik
19:30 Uhr | Christuskirche | Meditation
19:30 Uhr | Christuskirche | Frauenrunde
19:30 Uhr | Stephanuskirche | Ökum. Bibelseminar
14:30 Uhr | Christuskirche | Senioren-Geburtstagsfeier
19:00 Uhr | Stephanuskirche | Faschingskonzert »Stephanus musiziert«
08:30 Uhr | Christuskirche | Klinikgottesdienst
09:30 Uhr | Stephanuskirche | Gottesdienst
10:00 Uhr | Christuskirche | Gottesdienst
10:00 Uhr | Christuskirche | Ladengottesdienst
11:30 Uhr | Christuskirche | Mini-Maxi-Gottesdienst
Kann ich getraut werden, wenn mein Partner geschieden ist, oder wenn er nicht der Evangelischen Kirche angehört? Können wir ökumenisch heiraten oder müssen wir das sogar? Fragen gibt es viele. Die Antworten finden Sie hier.
Das Scheitern einer Ehe ist ein gravierender Einbruch im Leben zweier – meist nicht nur zweier – Menschen. Es tut gut, sich mit solchen Brüchen bewusst auseinanderzusetzen und auch nach den eigenen Anteilen am Scheitern zu fragen.
Dass wir immer wieder Scheitern, gehört zu unserem Leben allerdings dazu. Wer einmal gescheitert ist, dem soll ein neuer Anfang nicht grundsätzlich verwehrt werden. Deshalb gibt es in der Evangelischen Kirche die Möglichkeit, auch als Geschiedener eine neue Ehe mit einer kirchlichen Trauung zu begehen. Im Gespräch mit dem zuständigen Seelsorger wird auch zur Sprache kommen, wie die Erfahrungen aus der geschiedenen Ehe den Neuanfang mit prägen.
Bei manchen Paaren entsteht der Wunsch nach einer Kirchlichen Trauung erst nach vielen Jahren der Ehe. Dem steht nichts im Wege. Es kann ein Fest sein, bei dem man besonders intensiv zum Ausdruck bringt, was das Zusammenleben schon lange geprägt und getragen hat. Auch die Verbindung der Trauung mit einer Taufe – ironisch oft “Traufe” genannt ist möglich.
Konfessionsverbindende Paare haben grundsätzlich drei Möglichkeiten.
Ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen und einem nicht-christlichen Partner ist prinzipiell möglich. Dabei macht es zunächst keinen Unterschied, ob der Partner aus der Kirche ausgetreten oder religionslos ist oder ob er sich zu einer nicht-christlichen Religion bekennt. Voraussetzung ist, dass der nichtchristliche Partner Form und Inhalt des Gottesdienstes respektiert. Bei der Gestaltung der Liturgie wird darauf geachtet, dass niemand Aussagen macht, die er nicht innerlich bejahen kann.
In diesem Fall ist einer kirchliche Trauung nicht möglich und wohl auch nicht sinnvoll. Wenn der Wunsch nach geistlicher Begleitung anlässlich der Eheschließung spürbar wird, könnte das ein Grund sein, über einen Kircheneintritt oder über die Taufe nachzudenken.
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