08:30 Uhr | Christuskirche | Klinikgottesdienst
09:30 Uhr | Stephanuskirche | Gottesdienst
10:00 Uhr | Christuskirche | Kantatengottesdienst mit Installationen
14:00 Uhr | Christuskirche | Seniorenclub
10:30 Uhr | Christuskirche | Seniorengymnastik
19:30 Uhr | Christuskirche | Meditation
19:30 Uhr | Christuskirche | Frauenrunde
19:30 Uhr | Stephanuskirche | Ökum. Bibelseminar
14:30 Uhr | Christuskirche | Senioren-Geburtstagsfeier
19:00 Uhr | Stephanuskirche | Faschingskonzert »Stephanus musiziert«
08:30 Uhr | Christuskirche | Klinikgottesdienst
09:30 Uhr | Stephanuskirche | Gottesdienst
10:00 Uhr | Christuskirche | Gottesdienst
10:00 Uhr | Christuskirche | Ladengottesdienst
11:30 Uhr | Christuskirche | Mini-Maxi-Gottesdienst
Der gesetzlich festgelegte Kirchensteuersatz beträgt 8 % der Lohn- oder Einkommensteuer. (Bei 100 € Steuern werden also 8 € Kirchensteuer fällig). Die Kirchensteuermittel werden von der Landeskirche verwaltet und an die Kirchengemeinden für ihre Arbeit weitergegeben. Davon werden auch überregionale Dienste und Werke unterstützt und die Gehälter der kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bestritten. Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Eintritt folgt.
Damit aber die Gemeinden für bestimmte Projekte und Haushaltsposten auch über Geld verfügen, das ihnen direkt zukommt, wurde in Bayern der 9%ige Kirchensteuersatz um 1 Prozent auf 8 Prozent gesenkt. Stattdessen erheben die Gemeinden bzw. das Dekanat München das Kirchgeld. Es ist ein Teil der Kirchensteuer. Jede/r Kirchensteuerpflichtige stuft sich bei der Höhe des Kirchgelds je nach Einkommen selbst ein. Der Betrag beläuft sich je nach Selbsteinschätzung zwischen 5,— und 100,— € jährlich.
Diese Form der Kirchensteuer betrifft nur Ehepaare, bei denen der geringer verdienende Partner Mitglied der Kirche ist, während der besser verdienende Partner keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört. Da die Einkünfte des besser verdienenden Partners zum Teil dem gemeinsamen Lebensführungsaufwand dienen wird vom Kirchenglied ein seinem Anteil am gemeinsamen Lebensführungsaufwand entsprechender Beitrag erhoben. Dieser richtet sich nach untenstehender Tabelle (Stand: Februar 2007). Eigene Kirchenlohnsteuerzahlungen werden dabei natürlich berücksichtigt.

Fragen zum „Besonderen Kirchgeld“ beantwortet Ihnen das Serviceteam des Kirchensteueramtes unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 559 55 59
Was viele nicht wissen: Die Kirchensteuer und das Kirchgeld sind von dem zu versteuernden Einkommen als Sonderausgabe voll absetzbar. Ihre Steuerschuld verringert sich durch die Beiträge, die Sie an die Kirche zahlen.
Wer keinen Lohn oder kein Einkommen erhält, zahlt meist auch keine Kirchensteuer (Kinder, Schüler/innen, Student/innen, Hausfrauen und -männer, Rentner/innen, etc.). Eine Ausnahme kann dabei das „Besondere Kirchgeld“ bei glaubensverschiedenen Ehepartnern sein (s.o.).
Folgendes sollten Sie nach dem Kircheneintritt veranlassen, damit die Kirchensteuer korrekt festgesetzt und mit der Lohn- und Einkommensteuer abgeführt werden kann:
Kontakt | Impressum
Christuskirche, Dom-Pedro-Platz 5, 80637 München, Tel. (0 89) 157 90 40, pfarramt.christuskirche.m@elkb.de
Stephanuskirche, Nibelungenstr. 51, 80639 München, Tel. (0 89) 171 45 00, pfarramt@stephanuskirche.de
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